Impressum Pflichtangaben 2026: Die komplette Checkliste

Auf einen Blick

Was ins Impressum muss, regelt seit dem 14. Mai 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das frühere Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Die Pflichtangaben nach § 5 DDG sind weitgehend identisch mit dem alten § 5 TMG, einige Details haben sich jedoch geändert. Jede geschäftlich genutzte Website in Deutschland braucht ein vollständiges Impressum, das von jeder Unterseite in maximal zwei Klicks erreichbar ist.

Für wen gilt die Impressumspflicht?

Die Impressumspflicht gilt für alle "geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien". Das ist bewusst weit formuliert und umfasst:

  • Alle Unternehmenswebsites (egal welche Größe)
  • Online-Shops
  • Blogs, die Werbeeinnahmen generieren oder Produkte verkaufen
  • Websites mit Kontaktformular (auch ohne direkten Verkauf)
  • Social-Media-Profile, die geschäftlich genutzt werden

Ausnahmen: Rein private Websites ohne kommerziellen Zweck. Aber: Sobald du auch nur Affiliate-Links, Werbebanner oder bezahlte Kooperationen hast, bist du im geschäftlichen Bereich.

Die Basispflichten für jeden Anbieter

Diese Angaben müssen im Impressum stehen, egal welche Rechtsform dein Unternehmen hat:

Name und Anschrift (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)

  • Vollständiger Vor- und Nachname (Einzelunternehmer) oder Firmenname
  • Vollständige Postanschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
  • Postfach reicht nicht aus. Es muss eine ladungsfähige Anschrift sein, also eine Adresse, an der du gerichtliche Dokumente empfangen kannst.

Erreichbarkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG)

  • E-Mail-Adresse (Pflicht!)
  • Eine weitere schnelle elektronische Kommunikation: Telefonnummer ODER Kontaktformular (das eine schnelle Antwort ermöglicht) ODER Messenger-Kontakt

Achtung: Eine reine E-Mail-Adresse genügt seit Änderung des TMG 2022 als zweite Angabe nicht mehr allein, wenn keine Telefonnummer angegeben wird. Du brauchst entweder Telefon oder ein Kontaktformular mit garantierter schneller Antwort.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG)

  • Wenn vorhanden, ist die USt-IdNr. anzugeben
  • Nicht jeder Unternehmer hat eine (z. B. Kleinunternehmer ohne innergemeinschaftliche Lieferungen)
  • Wenn du keine hast: weglassen, aber in der Datenschutzerklärung solltest du erklären, dass du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist

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Pflichtangaben nach Rechtsform

Je nach Rechtsform kommen weitere Pflichtangaben hinzu.

Einzelunternehmer (Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende)

Angabe Pflicht
Vor- und Nachname Ja
Vollständige Anschrift Ja
E-Mail + zweiter Kontaktweg Ja
USt-IdNr. (falls vorhanden) Ja
Handelsregisternummer (falls eingetragen) Ja
Aufsichtsbehörde (falls genehmigungspflichtig) Je nach Tätigkeit
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Alle Namen der Gesellschafter mit vollständiger Anschrift müssen aufgeführt werden. Beim Kontaktweg reicht eine gemeinsame E-Mail.

GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Angabe Pflicht
Vollständiger Firmenname mit Rechtsformzusatz Ja
Sitz der Gesellschaft Ja
Handelsregisternummer und Registergericht Ja
Alle Geschäftsführer (Vor- und Nachname) Ja
E-Mail + zweiter Kontaktweg Ja
Stammkapital Nein (empfohlen, aber nicht Pflicht)
← Tabelle seitlich scrollen →

AG und KGaA

Zusätzlich: Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsvorsitzender, Grundkapital, Angabe ob Einlagen noch ausstehen.

Berufsspezifische Pflichtangaben

Bestimmte Berufsgruppen müssen im Impressum zusätzliche Informationen angeben.

Handwerker und Gewerbetreibende mit Kammerzugehörigkeit

  • Kammer und Kammerort (z. B. "Handwerkskammer München")
  • Berufsbezeichnung und Staat, in dem sie verliehen wurde
  • Verweis auf berufsrechtliche Regelungen

Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker

  • Approbation und ausstellende Behörde
  • Berufsbezeichnung
  • Kassenärztliche Vereinigung (falls zugelassen)
  • Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer

Rechtsanwälte und Steuerberater

  • Zulassung durch welche Kammer
  • Berufsrechtliche Regelungen mit verlinkter Fundstelle
  • Berufshaftpflichtversicherung (Versicherer und Geltungsbereich)

Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister

  • DSGVO, aber auch gewerberechtliche Angaben nach § 34d GewO
  • Registrierungsnummer im DSVG-Register

Erreichbarkeit: Die 2-Klick-Regel

Das Impressum muss von jeder Seite deiner Website in maximal zwei Klicks erreichbar sein. Das bedeutet:

  • Im Footer auf jeder Seite: "Impressum"-Link (1 Klick, fertig)
  • In der Navigation reicht es ebenfalls, solange der Link auf jeder Unterseite sichtbar ist
  • Versteckte Impressen (kleiner Link, schwer zu finden) gelten als nicht ausreichend sichtbar

Die genaue Formulierung "zwei Klicks" stammt aus der Rechtsprechung, nicht aus dem Gesetz selbst. Praktisch bedeutet es: Nutzer müssen das Impressum ohne Suche und ohne Umwege finden können.

Sonderfall: Einstiegsseiten (Splashscreens) Wenn deine Website eine Einstiegsseite mit Weiterleitung hat, muss das Impressum auch dort verlinkt sein.

Impressum auf Social Media: Instagram, LinkedIn, Facebook

Die Impressumspflicht gilt auch für geschäftlich genutzte Social-Media-Profile. Jedes Netzwerk hat eigene Möglichkeiten:

LinkedIn: Unternehmensseiten haben ein Feld "Website", in das du direkt deine Impressum-URL eintragen kannst. Das reicht.

Instagram: Keine direkte Impressum-Verlinkung möglich. Lösung: Impressum-Link in der Bio oder über Linktree, das zur Impressum-Seite führt.

Facebook: Unternehmensseiten haben ein "Impressum"-Feld direkt in den Seiteninfos. Dort eintragen.

YouTube: Kanalinfos haben ein "Über"-Feld und Website-Links. Impressum-URL eintragen.

Wer auf mehreren Plattformen aktiv ist und das Impressum der Website verlinkt, ist auf der sicheren Seite, solange das Website-Impressum vollständig ist.

VSBG: Verbraucherschlichtung muss erwähnt werden

Seit 2016 müssen Unternehmen angeben, ob sie bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das Gesetz: § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).

Was muss stehen (für alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder Online-Shops):

Option 1 (du nimmst teil): "Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. teilzunehmen. Die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/"

Option 2 (du nimmst nicht teil): "Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/"

Fehlt diese Angabe, kann das zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen.

Die häufigsten Impressum-Fehler und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Postfach statt ladungsfähiger Anschrift Ein Postfach reicht nicht. Nutze deine echte Adresse oder einen Geschäftssitz-Service.

Fehler 2: Nur das Kontaktformular, keine E-Mail Eine E-Mail-Adresse ist Pflicht. Das Formular ersetzt sie nicht.

Fehler 3: Impressum fehlt auf Unterseiten Das Impressum muss auf jeder Seite erreichbar sein, nicht nur auf der Startseite.

Fehler 4: Impressum im Footer mit "text/x-spamdetector"-Link Früher haben manche Entwickler den Impressum-Link verschlüsselt, um Spam zu vermeiden. Das reicht aber nicht aus, weil Crawler (und Abmahner) das als nicht ausreichend sichtbar werten.

Fehler 5: Handelsregisternummer fehlt bei eingetragenen Unternehmen Wer im Handelsregister eingetragen ist, muss Registernummer und Registergericht angeben.

Fehler 6: VSBG-Hinweis fehlt Seit 2016 Pflicht, wird aber häufig vergessen.

Nutze den kostenlosen Compliance-Check, um dein Impressum automatisch auf häufige Fehler zu prüfen.

Weiterführende Informationen findest du in unserer DSGVO-Checkliste für KMU-Websites sowie im Artikel über Cookie-Banner Pflicht 2026.

Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum: Was droht?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist einer der häufigsten Abmahngründe in Deutschland. Typische Kosten:

  • Anwaltskosten pro Abmahnung: 500-1.500 Euro
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung (bei Verstoß dagegen: 5.000-15.000 Euro)
  • In schweren Fällen: Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Wer das Impressum innerhalb kurzer Zeit nach der Abmahnung korrigiert und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt, kann die Kosten oft reduzieren. Besser ist es, von Anfang an ein vollständiges Impressum zu haben.

Auf Websites von KI-WebSichtbar ist ein vollständiges, rechtlich korrektes Impressum immer Teil der Lieferung. Das gilt als Standard, kein Aufpreis. Mehr zu unseren Leistungen findest du auf der Startseite.

Impressum und Datenschutz: Was zusammengehört

Ein vollständiges Impressum ist der erste Schritt. Daneben braucht jede gewerbliche Website auch eine Datenschutzerklärung. Beide Dokumente ergänzen sich:

Impressum beantwortet: Wer betreibt diese Website? Datenschutzerklärung beantwortet: Was passiert mit meinen Daten?

Die Datenschutzerklärung muss jeden Verarbeitungsvorgang auf deiner Website dokumentieren:

  • Serverprotokolle (Hosting): Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
  • Kontaktformular: Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO
  • Newsletter: Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
  • Cookies und Tracking: Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) oder lit. f (berechtigtes Interesse bei technisch notwendigen)

Außerdem muss die Datenschutzerklärung die Betroffenenrechte nach Art. 15-21 DSGVO nennen (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch) und die zuständige Aufsichtsbehörde benennen.

Beide Dokumente müssen von jeder Seite erreichbar sein, idealerweise im Footer nebeneinander: "Impressum | Datenschutz".

Häufige Sonderfälle: Was wenn ich keine Adresse angeben will?

Viele Freelancer und Selbstständige arbeiten aus dem Homeoffice und wollen ihre Privatadresse nicht öffentlich im Internet zeigen. Das ist verständlich, rechtlich aber kein Argument. Die ladungsfähige Anschrift ist Pflicht.

Legale Alternativen zur Privatadresse:

  • Geschäftssitz-Service: Anbieter wie ebuero.de, regus.com oder virtuelle Bürodienstleister stellen eine Geschäftsadresse bereit. Ab ca. 19-49 Euro/Monat. Die Adresse ist für das Impressum gültig, Briefpost wird weitergeleitet.
  • Coworking Space: Wenn du regelmäßig in einem Coworking Space arbeitest, kannst du dessen Adresse oft für das Impressum nutzen (nach Absprache mit dem Betreiber).
  • Rechtsanwalt oder Steuerberater: Manche Kanzleien lassen ihre Büroadresse für das Impressum zu. Individuelle Absprache nötig.
  • Kein Impressum wegen Datenschutz: Das gibt es nicht. Datenschutzwunsch entbindet nicht von der Impressumspflicht. Wer keine Adresse angeben will, muss eine Alternative finden, nicht auf das Impressum verzichten.

Technische Umsetzung: So integrierst du das Impressum richtig

Das Impressum muss nicht aufwendig gestaltet sein. Entscheidend ist, dass es auf jeder Seite erreichbar ist und den gesetzlichen Inhalt hat.

Empfohlene Umsetzung:

<footer>
  <a href="/impressum">Impressum</a>
  <a href="/datenschutz">Datenschutz</a>
</footer>

Beachte dabei:

  • Datei heißt impressum.html, URL-Link ohne .html (CF Pages entfernt die Erweiterung automatisch)
  • Link im Footer auf allen Unterseiten identisch
  • Text klar lesbar: kein Grau auf Weiß mit 10px Schrift
  • Kein JavaScript-Popup als Impressum: muss direkt erreichbar sein

Wer das Impressum als separate Seite anlegt und im Footer verlinkt, ist auf der sicheren Seite. Alternativ ist das Impressum als Abschnitt auf einer gemeinsamen "Legal"-Seite zulässig, solange der Link klar beschriftet ist.


FAQ: Impressum Pflichtangaben

Was ändert sich durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) 2024?

Das DDG hat das TMG ab 14. Mai 2024 abgelöst. Die Impressumspflichten nach § 5 DDG sind inhaltlich weitgehend identisch mit § 5 TMG. Die Erreichbarkeitspflicht wurde leicht konkretisiert: Neben E-Mail muss eine weitere schnelle Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden, nicht mehr zwingend Telefon.

Muss ich meine private Wohnadresse im Impressum angeben?

Ja, wenn du kein Büro hast. Eine ladungsfähige Anschrift ist Pflicht. Alternativen: Geschäftssitz-Services oder Rechtsanwaltskanzleien bieten Impressum-Adressen ab ca. 20-50 EUR/Monat an. Das ist legal und schützt deine Privatadresse.

Ich bin Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. Was gebe ich an?

Keine Angabe machen. Du musst nur eine vorhandene USt-IdNr. angeben. Wenn du keine hast, muss das Feld nicht leer im Impressum stehen. Gegebenenfalls empfiehlt sich ein kurzer Hinweis in der Datenschutzerklärung zur Kleinunternehmerregelung.

Reicht ein generiertes Impressum aus dem Internet?

Als Ausgangsbasis ja, aber du musst es individuell anpassen. Generatoren erstellen allgemeine Vorlagen. Berufsspezifische Angaben, Kammerzugehörigkeiten oder besondere Genehmigungen sind in Generatoren selten berücksichtigt.

Wie oft muss ich das Impressum aktualisieren?

Immer wenn sich relevante Daten ändern: neue Adresse, neue Geschäftsführer, neue Handelsregisternummer. Halte das Impressum stets aktuell. Veraltete Angaben sind genauso abmahnbar wie fehlende.

Gilt die Impressumspflicht auch für Landingpages?

Ja. Auch eine einzelne Landingpage mit geschäftlichem Zweck benötigt ein Impressum. Das gilt auch für Funnel-Seiten, Opt-in-Seiten und ähnliche Formate.