Barrierefreiheit für Websites: Was ab 2025 Pflicht ist (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet B2C-Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, neue digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Der Maßstab ist WCAG 2.1 AA. Kleine Unternehmen unter 10 Mitarbeitenden mit maximal 2 Millionen Euro Umsatz sind ausgenommen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro und Abmahnungen durch Mitbewerber.
Was ändert sich ab Juni 2025?
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und schreibt erstmals verbindlich vor, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen.
Das ist keine freiwillige Selbstverpflichtung. Wer unter die Pflicht fällt und sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.
Das BFSG betrifft alle B2C-Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. EUR Jahresumsatz, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Die Frist für neue Angebote ist der 28. Juni 2025. Wer danach nicht konform ist, riskiert Bußgelder bis 100.000 EUR und Abmahnungen durch Mitbewerber.
- Neue Produkte & Dienstleistungen: Pflicht ab 28. Juni 2025
- Bestehende Produkte: Übergangsfrist bis 28. Juni 2030
- Dienstleistungsverträge vor dem 28.06.2025: Können bis 28. Juni 2030 weitergeführt werden
Was genau fällt unter das BFSG? Das Gesetz erfasst unter anderem:
- Websites und mobile Anwendungen, über die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Banking- und Finanzdienstleistungen
- Messenger- und Kommunikationsdienste
- E-Books und digitale Inhalte
- Ticketing-Systeme für Transport und Veranstaltungen
Nicht direkt erfasst sind hingegen rein informationelle Websites ohne Transaktionsfunktion sowie Intranet-Systeme, sofern sie vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucherinnen und Endverbraucher richten. Der entscheidende Begriff lautet: B2C. Wenn du ausschließlich andere Unternehmen als Kunden hast und deine Website klar als B2B positioniert ist, fällst du grundsätzlich nicht unter die Pflicht.
Die Micro-Ausnahme: Wann gilt das BFSG nicht?
Das BFSG enthält eine wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen. Du bist befreit, wenn beide folgenden Bedingungen zutreffen:
- Weniger als 10 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent)
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
Befreit: Einzelunternehmen (1 Person), Jahresumsatz 180.000 EUR, betreibt einen Online-Shop. Beide Bedingungen erfüllt.
Nicht befreit: GmbH mit 8 Mitarbeitenden, Umsatz 3,5 Millionen EUR. Mitarbeitergrenze erfüllt, Umsatzgrenze nicht.
Nicht befreit: UG mit 2 Mitarbeitenden, Umsatz 1,8 Millionen EUR. Umsatzgrenze erfüllt, aber: Schon 12 Mitarbeitende auf Minijob-Basis können die Grenze sprengen.
Wichtig: Die Ausnahme gilt pro Produkt und Dienstleistung. Wenn ein Kleinstunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen die Barrierefreiheit nicht umsetzen kann, muss es dies dokumentieren und begründen.
Für wen lohnt es sich trotzdem?
Selbst wenn du nicht unter die Pflicht fällst, gibt es gute Gründe für Barrierefreiheit. In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Hinzu kommen ältere Menschen, die von größeren Schriften und besserer Bedienbarkeit profitieren, sowie Menschen mit temporären Einschränkungen (gebrochene Hand, schlechte Lichtverhältnisse). Barrierefreie Websites haben außerdem bessere SEO-Performance, weil viele Barrierefreiheitsprinzipien direkt mit guter technischer Suchmaschinenoptimierung überlappen.
Was bedeutet "barrierefrei" für Websites konkret?
Barrierefreiheit im Web bedeutet nicht, dass deine Website aussehen muss wie ein Behördenformular aus den 2000ern. Es geht darum, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und technischen Hilfsmitteln deine Website nutzen können. Dazu gehören:
- Blinde oder sehbehinderte Menschen, die Screen-Reader nutzen
- Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus benutzen können und alles per Tastatur steuern
- Menschen mit Farbsehschwäche, die auf ausreichende Kontraste angewiesen sind
- Gehörlose Menschen, die Videos ohne Ton konsumieren
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die von klarer Sprache und einfacher Navigation profitieren
Das klingt nach viel Aufwand. In der Praxis sind viele der geforderten Maßnahmen aber gute Webentwicklungs-Praxis, die du ohnehin umsetzen solltest: semantisches HTML, ausreichende Kontraste, beschreibende Alt-Texte, klare Überschriftenstruktur.
Vorher: Ein Kontaktformular hat nur Platzhaltertext in den Feldern. Sobald der Nutzer klickt, verschwindet die Beschriftung. Screen-Reader können nicht erkennen, welches Feld was erwartet.
Nachher: Jedes Feld hat ein sichtbares <label>-Element, das per for-Attribut verknüpft ist. Der Platzhaltertext bleibt als Hinweis, aber das Label ist immer sichtbar. Ergebnis: 100 % Screen-Reader-kompatibel, bessere Usability für alle.
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WCAG 2.1 AA: Die wichtigsten Kriterien
Der technische Maßstab für barrierefreie Websites ist die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1, Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien der W3C sind nach vier Prinzipien gegliedert:
1. Wahrnehmbar
Alle Inhalte müssen von Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können, unabhängig von Sinneseinschränkungen.
- Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte (Alt-Texte für Bilder)
- Untertitel für Videos und Audioinhalte
- Mindestkontrast von 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text
- Text muss bis 200 % vergrößerbar sein, ohne dass Funktionen verloren gehen
- Keine Information darf nur über Farbe vermittelt werden
2. Bedienbar
Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein, nicht nur per Maus.
- Vollständige Keyboard-Navigation (Tab-Reihenfolge muss logisch sein)
- Sichtbarer Fokus-Indikator bei Keyboard-Navigation
- Keine Zeitlimits, die nicht angepasst werden können
- Keine Inhalte, die mehr als dreimal pro Sekunde blinken
- Skip-Navigation (Link, der direkt zum Hauptinhalt springt)
- Touch-Targets mindestens 44 x 44 CSS-Pixel groß
3. Verständlich
Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein.
- Sprache der Seite im HTML-Element angegeben (
lang="de") - Konsistente Navigation auf allen Seiten
- Formularfelder mit sichtbaren Labels
- Fehlermeldungen klar formuliert und in Text (nicht nur Farbe)
- Keine unerwarteten Kontextwechsel beim Fokus-Wechsel
4. Robust
Inhalte müssen von aktuellen und zukünftigen Hilfsmitteln interpretiert werden können.
- Valides HTML (korrekte Struktur, keine doppelten IDs)
- ARIA-Labels für interaktive Elemente
- Name, Rolle und Wert für alle UI-Komponenten programmatisch bestimmbar
Level A: Mindeststufe. Ohne diese Maßnahmen ist die Seite für bestimmte Gruppen komplett unnutzbar.
Level AA: Gesetzlich geforderte Stufe (BFSG). Deckt die häufigsten Barrieren ab.
Level AAA: Höchste Stufe. Für spezielle Anwendungsfälle. Nicht vollständig für alle Inhalte umsetzbar.
Checkliste: 10 Punkte für barrierefreie Websites
Diese zehn Punkte decken die häufigsten Barrieren ab und lassen sich ohne großen Aufwand prüfen und umsetzen:
- Alt-Texte für alle informativen Bilder. Dekorative Bilder erhalten
alt="". Informative Bilder eine präzise Beschreibung. - Farbkontrast prüfen. Mindestens 4,5:1 für normalen Text. Kostenlose Tools: WebAIM Contrast Checker, Colour Contrast Analyser.
- Keyboard-Navigation testen. Öffne deine Website und navigiere nur mit Tab, Shift+Tab, Enter und Pfeiltasten. Kommst du überall hin?
- Sichtbarer Fokus-Indikator. Wenn du Tab drückst, muss immer sichtbar sein, welches Element gerade fokussiert ist. CSS
outline: noneohne Ersatz ist ein Fehler. - Semantisches HTML. Überschriften in richtiger Reihenfolge (h1, h2, h3). Keine Überschriften nur für Styling. Listen als
<ul>oder<ol>, nicht als Divs. - Formular-Labels. Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares Label, das programmatisch mit dem Feld verbunden ist (
for-Attribut oder ARIA). - Sprache im HTML angeben.
<html lang="de">ist Pflicht. Abschnitte in einer anderen Sprache ebenfalls auszeichnen. - Videos mit Untertiteln. Eigene Videos müssen Untertitel haben. Bei Einbindung fremder Videos (z.B. YouTube) mindestens darauf hinweisen.
- Erklärung zur Barrierefreiheit. Ein öffentlich zugängliches Dokument, das den Stand der Konformität, bekannte Einschränkungen und einen Feedback-Kanal beschreibt.
- Touch-Targets groß genug. Buttons und Links mindestens 44 x 44 CSS-Pixel. Besonders wichtig für mobile Nutzerinnen und Nutzer.
Diese Fehler sehen wir besonders oft: Slider und Karussells ohne Pause-Möglichkeit, Modals die den Fokus nicht einfangen, PDFs ohne Tagged-PDF-Struktur, Formulare mit Placeholder-Text statt echtem Label, und Videos mit Auto-Play ohne Stummschalt-Option.
1. Alt-Texte ergänzen: Gehe alle Bilder durch und füge beschreibende Alt-Texte hinzu. Dauert 30 Minuten, behebt oft 20+ Fehler auf einen Schlag.
2. Kontraste prüfen: Installiere die kostenlose Browser-Erweiterung WAVE und scanne deine Startseite. Kontrastfehler sind der häufigste Mangel und lassen sich meist mit einer CSS-Änderung beheben.
3. Keyboard-Test machen: Navigiere 5 Minuten nur mit der Tastatur durch deine Website (Tab, Enter, Escape). Wenn du irgendwo steckenbleibst, haben es deine Nutzer auch.
Nicht sicher, ob deine Website barrierefrei ist? Unser kostenloser Check zeigt dir die wichtigsten Probleme in 30 Sekunden.
Barrierefreiheit prüfen →Was passiert bei Verstößen?
Das BFSG ist kein zahnloses Gesetz. Der Gesetzgeber hat klare Sanktionen vorgesehen.
Bußgelder bis 100.000 Euro
Zuständig für die Marktüberwachung sind die Länder. Die zuständigen Behörden können bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Hinzu kommen können Anordnungen, das Produkt oder die Dienstleistung vom Markt zu nehmen.
Abmahnrisiko durch Mitbewerber
Der gefährlichere Weg in der Praxis: Die Barrierefreiheitspflicht gilt als Marktverhaltensregel im Sinne des UWG. Das bedeutet, Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können Verstöße abmahnen. Anwaltskosten und Unterlassungserklärungen kommen schnell auf mehrere tausend Euro.
Beschwerdeverfahren
Betroffene Personen können beim Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle BFSG Beschwerde einreichen. Das Verfahren ist kostenlos und verpflichtet Unternehmen zur Teilnahme.
28. Juni 2025: Pflicht für neue Produkte & Dienstleistungen
28. Juni 2030: Pflicht für bestehende Produkte (Übergangsfrist)
Sofort: Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
So machst du deine Website barrierefrei
Der praktische Weg zur BFSG-Konformität besteht aus drei Schritten.
Schritt 1: Status quo ermitteln
Bevor du anfängst zu reparieren, musst du wissen, wo du stehst. Nutze automatisierte Tools für eine erste Einschätzung:
- WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool): Browser-Erweiterung, zeigt Fehler direkt auf der Seite
- axe DevTools: Chrome-Erweiterung, detaillierte Fehlerliste mit Lösungshinweisen
- Lighthouse: Integriert in Chrome DevTools, gibt einen Accessibility-Score
- Colour Contrast Analyser: Desktop-App für präzise Kontrastmessungen
Automatisierte Tools finden etwa 30 bis 40 Prozent aller Barrieren. Für eine vollständige Prüfung sind manuelle Tests mit Screen-Reader (NVDA kostenlos, VoiceOver auf macOS) und Keyboard-Navigation nötig.
Schritt 2: Fehler beheben und dokumentieren
Priorisiere nach Impact: Was hindert Menschen am meisten daran, deine Seite zu nutzen? Formulare ohne Labels, fehlende Alt-Texte und schlechte Kontraste treffen die größte Anzahl an Menschen.
Führe dabei ein einfaches Dokument, in dem du festhältst: welche Barrieren du gefunden hast, welche du behoben hast und welche du (noch) nicht beheben kannst und warum. Dieses Dokument wird zur Grundlage deiner Erklärung zur Barrierefreiheit.
Schritt 3: Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
Pflicht für alle verpflichteten Unternehmen ist eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website. Sie enthält:
- Konformitätsstatus (vollständig konform, teilweise konform, nicht konform)
- Bekannte Einschränkungen und warum sie (noch) bestehen
- Feedback-Mechanismus: Wie können Nutzerinnen und Nutzer Barrieren melden?
- Datum der letzten Überprüfung
Neu gebaute Website: Einmal richtig machen
Wenn du eine neue Website bauen lässt, ist Barrierefreiheit kein teures Add-on, sondern eine Frage der richtigen Entwicklungspraxis. Semantisches HTML, korrekte Überschriftenstruktur, ARIA-Labels, lokale Fonts mit guten Kontrasten: Das kostet bei einem professionellen Anbieter keinen Cent extra, weil es Best Practice ist. Alle Pakete von KI-WebSichtbar sind standardmäßig WCAG 2.1 AA konform gebaut.
Ist deine Website barrierefrei? Unser automatischer Check prüft Kontraste, Touch-Targets, ARIA-Labels und Keyboard-Navigation in 30 Sekunden.
Barrierefreiheit-Check starten →FAQ
Ab wann gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für neue digitale Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025. Bestehende Produkte haben bis zum 28. Juni 2030 Zeit für die Umstellung.
Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Es gibt eine Micro-Ausnahme: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden UND einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind vom BFSG ausgenommen. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Was bedeutet WCAG 2.1 AA für meine Website?
WCAG 2.1 AA ist der international anerkannte Standard für barrierefreie Websites. Er umfasst vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Konkret bedeutet das: ausreichende Farbkontraste (4,5:1), Textalternativen für Bilder, Keyboard-Navigation, keine blinkenden Inhalte und mehr.
Betrifft das BFSG auch B2B-Websites?
Nein. Das BFSG gilt nur für B2C-Produkte und B2C-Dienstleistungen, die an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet sind. Reine B2B-Websites, also solche die ausschließlich an Unternehmen adressiert sind, fallen nicht unter die Pflicht.
Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Zusätzlich können Wettbewerber und Verbände Abmahnungen aussprechen, da die Barrierefreiheitspflicht als Marktverhaltensregel eingestuft wird.
Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?
Ja. Verpflichtete Unternehmen müssen eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website veröffentlichen. Darin werden der Stand der Konformität, bekannte Einschränkungen und ein Feedback-Mechanismus dokumentiert.
- Prüfe, ob dein Unternehmen betroffen ist: B2C, mehr als 10 Mitarbeitende oder über 2 Mio. EUR Umsatz?
- Status quo ermitteln: Automatisierten Scan mit WAVE oder axe DevTools durchführen
- Top-Barrieren beheben: Alt-Texte, Kontraste, Keyboard-Navigation, Formular-Labels
- Manuelle Tests machen: Screen-Reader und Keyboard-Navigation ausprobieren
- Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen: Konformitätsstatus, Einschränkungen, Feedback-Kanal
- Regelmäßig prüfen: Bei jedem Update oder Relaunch die Barrierefreiheit erneut testen
- BFSG-Gesetzestext lesen: Verstehe genau, welche Anforderungen für dein Angebot gelten
Fazit
Das BFSG ist kein bürokratisches Randthema. Es betrifft alle B2C-Unternehmen, die ab Juni 2025 neue digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, sofern sie nicht unter die Micro-Ausnahme fallen.
Der geforderte Standard, WCAG 2.1 AA, klingt technisch, ist aber in weiten Teilen gute Webentwicklungspraxis: semantisches HTML, ausreichende Kontraste, funktionierende Keyboard-Navigation, beschreibende Alt-Texte. Wer eine neue Website bauen lässt, sollte darauf bestehen, dass Barrierefreiheit von Anfang an eingebaut ist. Nachträglich reparieren kostet ein Vielfaches.
Für bestehende Websites gibt es bis 2030 Zeit. Aber das Abmahnrisiko beginnt bereits ab Juni 2025. Wer B2C-Dienstleistungen anbietet und mehr als 10 Mitarbeitende hat, sollte jetzt handeln.
Du willst wissen, ob deine Website WCAG 2.1 AA erfüllt? Starte unseren kostenlosen Barrierefreiheit-Check oder buche ein Erstgespräch, um deine Website prüfen zu lassen.