BFSG 2025: Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen

Auf einen Blick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. B2C-Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Millionen Euro Umsatz müssen digitale Angebote nach WCAG 2.1 AA barrierefrei gestalten. Bestehende Angebote haben bis 28. Juni 2030 Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro und Abmahnungen durch Verbände.

Aktualisiert: 17. Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.
  • Betroffen sind B2C-Angebote wie Online-Shops, Banking, Buchungsportale. Reine B2B-Angebote fallen nicht direkt darunter.
  • Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden UND höchstens 2 Millionen Euro Umsatz sind ausgenommen (beide Bedingungen zusammen).
  • Technischer Maßstab ist WCAG 2.1 Level AA. Bestehende Angebote haben eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030.
  • Sanktionen nach § 32 BFSG: Bußgelder bis 100.000 Euro plus Abmahnungen durch qualifizierte Verbände.

BFSG: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 private B2C-Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen nach dem Standard WCAG 2.1 AA barrierefrei zu gestalten. Es ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act.

Was ist das BFSG überhaupt?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, auch "European Accessibility Act" (EAA) genannt. Es verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können. Die EU-Richtlinie musste von allen Mitgliedstaaten bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht überführt werden. Deutschland hat das mit dem BFSG getan, das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft getreten ist.

Das BFSG betrifft nicht nur Websites. Es gilt für Produkte (z. B. Geldautomaten, Ticketautomaten, Computer) und Dienstleistungen gleichermaßen. Für Website-Betreiber sind vor allem die Anforderungen an digitale Dienste relevant.

Die Kernforderung: Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein. Als technischer Standard gilt dabei WCAG 2.1 Level AA.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Nicht jedes Unternehmen ist gleichermaßen betroffen. Das Gesetz unterscheidet nach Unternehmensgröße und Art der Dienstleistung.

Betroffen: B2C-Unternehmen mit diesen Angeboten

  • E-Commerce-Websites und Online-Shops (Verkauf an Endverbraucher)
  • Banking und Finanzdienstleistungen (Online-Banking, Apps)
  • Elektronische Kommunikationsdienste (z. B. Messenger, VoIP)
  • Personenbeförderung (Buchungsportale für Bahn, Bus, Flug)
  • Streaming-Dienste für audiovisuelle Medien
  • E-Books und digitale Lesedienste

Nicht direkt betroffen: B2B-only-Angebote

Wenn du ausschließlich an Unternehmen (B2B) verkaufst und keinerlei Endverbraucher ansprichst, greift das BFSG für deine Website nicht unmittelbar. Viele Unternehmen haben jedoch gemischte Zielgruppen, was die Abgrenzung schwierig macht.

Was ist mit einer einfachen Firmenwebsite?

Eine reine Informationswebsite ohne Online-Kauf oder -Buchung fällt nicht direkt unter das BFSG. Trotzdem gilt weiterhin die BITV 2.0 für öffentliche Stellen, und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites wirft Anforderungen auf, die auch für private Anbieter zunehmend relevant werden. Mehr dazu weiter unten.

Bin ich vom BFSG betroffen?Digitales B2C-Angebot(Online-Shop, Buchung, Banking)?NeinNicht direkt betroffenJaUnter 10 Mitarbeitende UNDmax. 2 Mio. Euro Umsatz?JaAusgenommen(Kleinstunternehmen)NeinBFSG-PflichtWCAG 2.1 AA umsetzenVereinfachte Darstellung. Im Zweifel Rechtsberatung einholen.
Entscheidungsbaum: Ob dein Unternehmen unter die BFSG-Pflicht fällt, hängt von B2C-Angebot und Unternehmensgröße ab.

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Wer ist von der BFSG-Pflicht ausgenommen?

Das BFSG enthält eine bedeutende Ausnahme für Kleinstunternehmen. Du bist ausgenommen, wenn dein Unternehmen beide folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllt:

  • Weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Jahres-Durchschnitt)
  • Jahresumsatz unter 2 Millionen EUR oder Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen EUR
Wichtig
Beide Kriterien müssen zutreffen. Ein Unternehmen mit 8 Mitarbeitern und 3 Millionen Jahresumsatz ist nicht ausgenommen.

Kleinstunternehmen können sich auf diese Ausnahme berufen, müssen das aber auf Anfrage nachweisen können. Die Marktüberwachungsbehörden können die Erfüllung der Kriterien prüfen.

Tipp
Auch wenn du als Kleinstunternehmen ausgenommen bist, lohnt sich Barrierefreiheit aus geschäftlichen Gründen. Rund 15 Prozent der deutschen Bevölkerung leben mit einer Behinderung. Dazu kommen situative Einschränkungen (Sonne auf dem Display, gebrochener Arm), von denen jeder betroffen sein kann.

Was muss konkret umgesetzt werden?

Der BFSG-Standard ist WCAG 2.1 Level AA. Das sind die Web Content Accessibility Guidelines des W3C in Version 2.1 auf dem mittleren Konformitätsniveau AA.

Konkret bedeutet das für deine Website:

Wahrnehmbarkeit

  • Alle Bilder brauchen beschreibende Alternativtexte (Alt-Attribute)
  • Videos müssen Untertitel oder Transkripte haben
  • Text-zu-Hintergrund-Kontrast mindestens 4,5:1 (für normalen Text) bzw. 3:1 (für großen Text und UI-Elemente)
  • Informationen dürfen nicht ausschließlich über Farbe vermittelt werden

Bedienbarkeit

  • Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein (ohne Maus)
  • Fokus-Indikatoren müssen sichtbar sein (kein CSS outline: none ohne Alternative)
  • Keine Zeitlimits ohne Möglichkeit zur Verlängerung (oder mindestens 20 Stunden)
  • Keine blinkenden Elemente, die Anfälle auslösen könnten (mehr als 3x pro Sekunde)
  • Skip-Links zum direkten Springen zum Hauptinhalt

Verständlichkeit

  • Seitensprache im HTML-Tag angegeben (lang="de")
  • Konsistente Navigation auf allen Seiten
  • Verständliche Fehlermeldungen in Formularen
  • Beschriftungen (Labels) für alle Formularfelder

Robustheit

  • Valides HTML (Screenreader brauchen sauberes HTML)
  • ARIA-Attribute korrekt eingesetzt (nicht wahllos, sondern gezielt)
  • Kompatibilität mit gängigen Screenreader-Technologien

Eine vollständige Übersicht aller Prüfpunkte findest du in der WCAG-Checkliste.

Barrierefreiheit-CheckPrüfe in 30 Sekunden, wo deine Website gegen WCAG 2.1 AA verstößt: Kontraste, Alt-Texte, Keyboard-Navigation.

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BFSG-Pflichten: Was muss bis Juni 2025 stehen? Pflicht-Elemente vs. Empfehlung für Websites und Online-Shops PFLICHT ! WCAG 2.1 Level AA Konformität ! Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen ! Feedback-Mechanismus einrichten ! Dokumentation der Konformität ! Korrekturmaßnahmen bei Mängeln EMPFOHLEN Regelmäßige Audits (vierteljährlich) Schulung der Redakteure Nutzer-Tests mit Betroffenen WCAG 2.2 statt nur 2.1 anpeilen AAA-Kriterien wo möglich Ausnahme: Kleinstunternehmen (unter 10 MA + unter 2 Mio. Umsatz) sind vom BFSG ausgenommen. Aber: Abmahnungen nach AGG sind trotzdem möglich!
BFSG-Pflichten vs. Empfehlungen: Was bis Juni 2025 stehen muss und was darüber hinaus sinnvoll ist.

BFSG vs. BITV 2.0 vs. WCAG: Was ist was?

Die Begriffe werden oft durcheinander geworfen. Hier die klare Abgrenzung:

Begriff Was es ist Für wen
WCAG 2.1 / 2.2 Internationaler technischer Standard (W3C) Technische Grundlage, kein Gesetz
BITV 2.0 Deutsche Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Öffentliche Stellen (Behörden)
BFSG Deutsches Gesetz, basiert auf EU-EAA Private B2C-Unternehmen
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Die BITV 2.0 gibt es seit 2011 und gilt ausschließlich für öffentliche Stellen (Bundesbehörden, Ministerien). Das BFSG ist die Erweiterung auf den privaten Sektor. Beide setzen WCAG 2.1 AA als technischen Mindeststandard voraus, unterscheiden sich aber im Anwendungsbereich und den Durchsetzungsmechanismen.

Wenn du eine Behörden-Website betreibst oder für eine Behörde arbeitest, gilt primär die BITV 2.0. Wenn du ein privates B2C-Angebot betreibst, gilt das BFSG.

Welche Fristen und Übergangsregelungen gelten?

Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Das bedeutet: Alle neu an den Markt gebrachten Produkte und Dienstleistungen müssen ab diesem Datum die Anforderungen erfüllen.

Für bereits bestehende Produkte und Dienstleistungen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030. Das klingt nach viel Zeit, ist es aber nicht. Barrierefreiheit nachzurüsten ist aufwendiger als sie von Anfang an einzubauen.

Achtung
Wenn du deinen Service wesentlich änderst (Relaunch, neue Funktionen, neues Design), gilt er als neuer Dienst. Dann entfällt die Übergangsfrist, und die Anforderungen gelten sofort.

Tipp
Nutze die Zeit nicht aus. Wer jetzt mit der Umsetzung beginnt, verteilt den Aufwand. Wer bis 2029 wartet, zahlt höhere Kosten für einen Crash-Kurs-Relaunch.

BFSG-Fristen im Überblick28. Juni 2025Neue Angebotemüssen barrierefrei sein28. Juni 2030Bestehende AngeboteEnde der ÜbergangsfristAchtung: Wesentliche Änderungen (Relaunch) beenden die Übergangsfrist sofort.
Zeitachse der BFSG-Fristen: seit Juni 2025 für Neues, bis Juni 2030 für Bestehendes.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Das BFSG regelt Sanktionen in § 32. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die Durchsetzung zuständig.

Bußgelder:

  • Bis zu 100.000 EUR für natürliche Personen
  • Für Unternehmen können die Bußgelder höher ausfallen (bis zu 4 % des Jahresumsatzes in bestimmten Fällen)

Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände:

Das BFSG gibt qualifizierten Verbänden (z. B. Behindertenverbänden, Verbraucherschutzorganisationen) das Recht, Verstöße abzumahnen und zu klagen. Das ist vergleichbar mit Abmahnungen bei DSGVO-Verstößen oder Wettbewerbsverstößen.

Marktzugang:

In schwerwiegenden Fällen können Behörden den Marktzugang einschränken oder verbieten. Das trifft vor allem Hersteller von Produkten (Hardware), weniger typische Website-Betreiber.

100.000 €

Maximales Bußgeld nach § 32 BFSG. Für KMU ist in den ersten Jahren die Abmahnung durch Verbände das häufigere und schnellere Risiko.

Quelle: BFSG § 32 (Gesetze im Internet)

Realistisch für KMU: Die ersten Jahre nach Inkrafttreten werden vor allem von Aufklärung und Abmahnungen durch Verbände geprägt. Wer nachweislich an der Umsetzung arbeitet, wird weniger hart getroffen. Wer BFSG komplett ignoriert, riskiert teure Abmahnungen.

BFSG-Bußgelder: 4 Eskalationsstufen Die Marktüberwachungsbehörde eskaliert schrittweise 1 Verwarnung + Fristsetzung 2 Bußgeld bis 10.000 EUR (erstmaliger Verstoß) 3 Verkaufsverbot + erhöhtes Bußgeld bis 50.000 EUR (wiederholter Verstoß) 4 Rückruf + Max bis 100.000 EUR + Schadensersatz + Imageschaden Zuständig: Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Beschwerderecht für Verbraucher und Verbände.
BFSG-Bußgelder in 4 Eskalationsstufen: Von der Verwarnung bis zu 100.000 EUR.

Wie setzt du das BFSG praktisch um?

Du weißt jetzt, was das BFSG fordert. Hier ist der pragmatische Weg zur Umsetzung.

Schritt 1: Bestandsaufnahme (kostenlos)

Nutze kostenlose Tools, um den aktuellen Stand zu prüfen:

  • Barrierefreiheit-Check (kostenlos, prüft 8 Kriterien)
  • WAVE Browser Extension (wave.webaim.org, kostenlos)
  • Google Lighthouse (im Browser integriert, F12)

Diese Tools zeigen dir, wo die größten Lücken sind, ohne dass du eine Zeile Code schreiben musst.

Schritt 2: Prioritäten setzen

Nicht alle WCAG-Kriterien sind gleich wichtig. Fang mit dem an, was am meisten Menschen betrifft:

  1. Alternativtexte für Bilder
  2. Kontrast prüfen und anpassen
  3. Tastaturnavigation testen
  4. Formulare mit Labels versehen
  5. Seitensprache (lang="de") setzen

Schritt 3: Accessibility Statement erstellen

Das BFSG verlangt eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf deiner Website. Dort dokumentierst du, welche Anforderungen erfüllt sind, welche nicht (und warum), und wie Nutzer Probleme melden können.

Ein Muster-Accessibility-Statement findest du auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de).

Schritt 4: Beim Relaunch richtig machen

Wenn ohnehin ein Website-Relaunch ansteht, baue Barrierefreiheit von Anfang an ein. Das ist günstiger als Nachrüstung. Statisches HTML ist dabei grundsätzlich barrierefreundlicher als WordPress oder Baukästen, weil weniger automatisiert generierter Code im Spiel ist.

Lies dazu auch: Website-Relaunch Checkliste und Barrierefreiheit bei bestehenden Websites nachrüsten.

Schritt 5: Barrierefreiheit dokumentieren

Halte fest, was du wann geändert hast. Bei einer Behördenprüfung oder Abmahnung zeigst du damit, dass du aktiv an der Umsetzung arbeitest. Das wirkt strafmildernd.

„Barrierefreiheit nachträglich reinzuflicken kostet ein Vielfaches. Wer bei einem ohnehin anstehenden Relaunch semantisches HTML, Kontraste und Keyboard-Bedienung mitdenkt, erfüllt WCAG 2.1 AA fast nebenbei und ist BFSG-sicher, bevor die erste Abmahnung kommt."

Niklaas Zander, Gründer KI-WebSichtbar
In 5 Schritten zur BFSG-Konformität1BestandsaufnahmeKostenlose Tools: WAVE, Lighthouse, Barrierefreiheit-Check2Prioritäten setzenAlt-Texte, Kontraste, Tastatur, Labels, Sprache zuerst3Accessibility StatementErklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen4Beim Relaunch richtig machen & dokumentierenVon Anfang an einbauen ist günstiger als nachrüsten
Der pragmatische Weg zur BFSG-Konformität: von der kostenlosen Bestandsaufnahme bis zur Dokumentation.

Warum lohnt sich Barrierefreiheit über die Pflicht hinaus?

Neben der gesetzlichen Pflicht gibt es handfeste geschäftliche Gründe für Barrierefreiheit.

Größere Zielgruppe: In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Dazu kommen Menschen mit temporären Einschränkungen (Handbruch, Augenoperation) und ältere Menschen, die von barrierefreier Gestaltung profitieren. Konservative Schätzungen gehen davon aus, dass rund 20 Prozent der Bevölkerung direkt von Barrierefreiheit profitieren.

Besseres SEO: Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung haben viele Überschneidungen. Alt-Texte helfen Google, Bilder zu verstehen. Saubere Überschriftenstruktur hilft bei der Indexierung. Schnelle Ladezeiten (wichtig für Barrierefreiheit) verbessern das Google-Ranking.

Bessere Nutzererfahrung für alle: Eine Website, die per Tastatur bedienbar ist, funktioniert auch besser für Power-User. Hoher Kontrast hilft bei Sonnenlicht auf dem Bildschirm. Klare Sprache hilft Menschen mit Konzentrationsschwierigkeiten genauso wie gestressten Entscheidern.

Wie hängen BFSG und SEO zusammen?

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung werden oft als separate Themen behandelt. In der Praxis überschneiden sie sich erheblich, was die Umsetzung für KMU deutlich attraktiver macht.

Alt-Texte helfen Suchmaschinen und blinden Nutzern. Google kann Bilder nicht "sehen" wie ein Mensch. Alt-Texte sind für Suchmaschinen genauso nötig wie für Screenreader. Wer gute Alt-Texte schreibt, verbessert gleichzeitig Barrierefreiheit und Bild-SEO.

Überschriften-Struktur ist Content-Struktur. Eine saubere H1-H2-H3-Hierarchie hilft Google, den Aufbau deiner Seite zu verstehen. Sie hilft Screenreader-Nutzern, per Überschriften-Navigation zur relevanten Sektion zu springen. Dasselbe Ziel, dieselbe Umsetzung.

Seitentitel und Meta-Beschreibungen. Das <title>-Tag ist sowohl SEO-Grundlage als auch WCAG-Anforderung (Kriterium 2.4.2). Wer SEO macht, hat das schon.

Ladegeschwindigkeit. Schnelle Ladezeiten sind ein Google-Rankingfaktor. Sie helfen auch Nutzern mit langsamen Verbindungen oder älteren Geräten, also Menschen mit eingeschränkten Ressourcen.

Lesbarkeit. Kurze Sätze, klare Sprache und logischer Aufbau helfen Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Sie helfen auch Google beim Verständnis des Textes und verbessern die Verweildauer, weil alle Leser schneller finden, was sie suchen.

Die Investition in BFSG-Konformität ist damit keine reine Compliance-Ausgabe. Ein Großteil des Aufwands verbessert gleichzeitig dein Google-Ranking.

Fazit
Das BFSG betrifft alle B2C-Unternehmen, die ab Juni 2025 neue digitale Angebote machen, sofern sie nicht unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fallen. Der geforderte Standard WCAG 2.1 AA ist in weiten Teilen gute Webentwicklungspraxis. Wer neu baut, sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitnehmen, weil Nachrüsten ein Vielfaches kostet.

Bei KI-WebSichtbar bauen wir alle Websites standardmäßig nach WCAG 2.1 AA. Das ist nicht extra, das ist der Mindeststandard.


FAQ: Häufige Fragen zum BFSG 2025

Gilt das BFSG für meine kleine Firmenwebsite?

Für eine reine Informationswebsite ohne Online-Kauf greift das BFSG nicht direkt. Wenn du Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufst (E-Commerce, Buchungen), bist du betroffen, außer du erfüllst beide Kleinstunternehmen-Kriterien (unter 10 MA und unter 2 Mio. EUR Umsatz).

Wann muss ich das BFSG umgesetzt haben?

Neue Angebote mussten ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Bestehende Produkte und Dienstleistungen haben eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030. Bei wesentlichen Änderungen am bestehenden Angebot entfällt die Übergangsfrist sofort.

Was kostet die BFSG-Umsetzung für meine Website?

Das hängt vom aktuellen Stand ab. Eine Website, die bereits sauberes HTML nutzt, kommt mit wenigen Stunden Aufwand davon. Eine alte WordPress-Seite mit schlecht gewähltem Theme kann einen Relaunch erfordern. Kostenlos starten: Mit dem Barrierefreiheit-Check siehst du in Minuten, wo du stehst.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG und BITV 2.0?

Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen (Behörden, Ministerien). Das BFSG gilt für private B2C-Unternehmen. Beide setzen WCAG 2.1 AA als technischen Standard, richten sich aber an unterschiedliche Zielgruppen.

Bin ich mit einer Barrierefreiheitserklärung auf der Website auf der sicheren Seite?

Nein. Die Erklärung dokumentiert den Stand, ersetzt aber nicht die tatsächliche Umsetzung. Du musst die Anforderungen erfüllen. Die Erklärung zeigt, dass du transparent über den Stand informierst.

Gibt es Fördermittel für die BFSG-Umsetzung?

Für kleine Unternehmen gibt es teils regionale Förderprogramme für Digitalisierungsmaßnahmen, unter die Barrierefreiheit fallen kann. Das BMWK und manche Landesförderbanken bieten entsprechende Beratungs-Voucher an. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de) hat eine Übersicht.

Kann ich abgemahnt werden, auch wenn ich noch in der Übergangsfrist bin?

Für bestehende Angebote innerhalb der Übergangsfrist (bis 28. Juni 2030) ist das Risiko gering. Bei neuen Angeboten oder wesentlichen Änderungen an bestehenden Angeboten gilt die Übergangsfrist nicht, und Abmahnungen sind möglich. Verbände wie der Sozialverband VdK haben bereits angekündigt, aktiv Verstöße zu verfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG und der WCAG?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind ein internationaler technischer Standard des W3C, kein Gesetz. Das BFSG ist das deutsche Gesetz, das für seine technischen Anforderungen auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Kurz: Das BFSG sagt "barrierefrei sein", die WCAG sagt "so geht barrierefrei technisch".